Backwaren

Essen wir bald Getreideschimmelkäfer?

Die Europäische Kommission hat zu Beginn des Jahres eine Vielzahl neuartiger Lebensmittel (Novel Food) zugelassen, darunter die Hausgrille, den Getreideschimmelkäfer, Vitamin-D2-Pilzpulver sowie fermentiertes Erbsen- und Reisprotein.

Die Zukunft der Ernährung wird offenbar noch proteinreicher. Die Europäische Kommission hat nach intensiver Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einigen Novel-Food-Anträgen stattgegeben, die sich vor allem mit Proteinalternativen beschäftigen. Die zugelassenen neuartigen Lebensmittel finden u. a. bei Cerealien, Getreideriegeln und Backwaren Anwendung. Für die Dauer von fünf Jahren dürfen zunächst die antragstellenden Unternehmen die Novel Foods in den Verkehr bringen.

1. Hausgrille

Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf zunächst von dem Start-up-Unternehmen CricketOne Co. Ltd. in den Verkehr gebracht werden und kann in folgenden Lebensmitteln verarbeitet werden: Mehrkornbrot und -brötchen, Cracker und Brotstangen, Getreideriegel, Vormischungen für Backwaren Kekse, Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken), gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken), Soßen, Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Hülsenfrüchten und Gemüse, Pizzen, Gerichte auf Basis von Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnliche Getränke, Schokoladenerzeugnisse, Nüsse und Ölsaaten, Snacks außer Chips und Fleischzubereitungen mit den entsprechend vorgegebenen Höchstmengen.

Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

2. Getreideschimmelkäfer

Die Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form dürfen zunächst von der Firma Ynsect NL B.V. in den Verkehr gebracht werden, die u.a. von der Europäischen Union finanziell unterstützt wird. Die Firma Ynesect NL B.V. hat bereits 2017 mit der Produktion von Tierfutter aus gezüchteten Mehlwurnlarven begonnen. U.a. hat auch ein gewisser Bill Gates in das Unternehmen investiert.

Der Getreideschimmelkäfer kann folgenden Lebensmitteln zugesetzt werden:

  • Getreideriegel
  • Brot und Brötchen
  • verarbeitetes Getreide und Frühstückscerealien
  • Porridge
  • Vormischungen (trocken) für Backwaren
  • getrocknete Erzeugnisse aus Teigwaren
  • gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Molkepulver
  • Suppen
  • Gerichte auf Getreide-, Teigwarenbasis
  • Gerichte auf Pizzabasis
  • Nudeln
  • Snacks außer Chips

Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet entweder, „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“.

Wichtig: Auslöser von Allergien

Bei beiden Speiseinsekten muss zudem der Hinweis erfolgen, dass diese Zutat bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebstiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.

Fragt immer nach und lest die Zutatenliste, wenn er die oben genannten Produkte kaufen wollt.

Speiseinsekten werden extra gezüchtet, d. h. sie wachsen unter kontrollierten Bedingungen mit speziellen Futter auf und sollen durch ihre gute proteinreiche Nährstoffzusammensetzung bestechen, so kommt die Hausgrille auf ca. 68 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm, der Getreideschimmelkäfer immerhin auf ca. 57 Gramm.
[Anmerkung der Redaktion: Will die EU wirklich nur Gutes für uns? Da kann jeder einmal selbst darüber nachdenken.]

3. Fermentiertes Erbsen- und Reisprotein

Mit Myzelien von Lentinula edodes (Shiitake-Pilz) fermentiertes Erbsen- und Reisprotein darf zunächst von der Firma MycoTechnology, Inc. in folgenden Lebensmitteln verarbeitet werden:

Backwaren, Brote, Brötchen, Croutons, Pizzen, Frühstückscerealien und Getreideriegel, Frucht- und Gemüsegetränke, Instant-Getränkepulver, Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, Milchprodukt-Analoge, fermentierte Erzeugnisse auf Milchbasis, Erzeugnisse aus Teigwaren, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse, Suppen (verzehrfertig) sowie Suppenkonzentrate oder -pulver, Salate, Fleisch-Analoge, Milchgetränke.

Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet:
„mit Myzelien des Shiitake-Pilzes fermentiertes Erbsen- und Reisprotein“.

Das neuartige Lebensmittel wird durch Fermentierung einer Mischung aus Konzentraten von 65 Prozent Erbsenprotein und 35 Prozent Reisprotein mit den Myzelien des Shiitake-Pilzes hergestellt, anschließend zum Abschluss der Fermentierung wärmebehandelt und einer Reihe von Trocknungsvorgängen unterzogen, um ein Pulver zu erzeugen. Das Pulver kann als Zutat in den vorgenannten Lebensmitteln beispielsweise Mehl ersetzen und soll so den Proteingehalt der Backwaren, Cerealien oder Getränkepulver erhöhen und gleichzeitig die Kohlenhydratzufuhr senken.

4. Vitamin-D2-Pilzpulver

Die Verwendung des neuartigen Vitamin-D2-Pilzpulvers ist zunächst der Firma Monterey Mushrooms Inc. unter Vorgabe entsprechender Höchstgehalte vorbehalten.

Das Pilzpulver darf eingesetzt werden in:

  • Milch-Analoga
  • Frühstückscerealien und Getreideriegeln
  • Suppen
  • Molkenpulver
  • Frucht- und Gemüsesäften und Frucht- und Gemüsenektaren
  • Erfrischungsgetränken und fermentierten nichtalkoholischen Getränken

Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet:

„Vitamin D2 enthaltendes, UV-behandeltes Pilzpulver“
Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die das Vitamin-D2-Pilzpulver enthalten, muss mit dem Hinweis versehen sein, dass sie nicht von Säuglingen und Kindern unter drei Jahren verzehrt werden sollten.

Die Versorgung mit Vitamin D ist oftmals kritisch: Knapp ein Drittel der Deutschen weisen einen Vitamin D-Mangel auf, da Lebensmittel kaum Vitamin D enthalten und das „Sonnenvitamin“ zwar ansonsten über die Haut gebildet wird, dies aber nur bei ausreichender Sonnenexposition. Lebensmittel, die mit Vitamin D angereichert sind oder Nahrungsergänzungsmittel können im Rahmen einer insgesamt ausgewogenen Ernährung helfen, diese Versorgungslücke zu schließen.

Quelle: Lebensmittelverband Deutschland

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/5 DER KOMMISSION vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 (Text von Bedeutung für den EWR)

Achtet immer mehr darauf, was ihr esst. Es ist unglaublich, was dem Verbraucher zugemutet wird. Lasst Euch nicht darauf ein. Wir dürfen uns nicht mehr alles gefallen lassen. Sie entscheiden einfach über unsere Köpfe hinweg.

https://www.youtube.com/watch?v=JDZEuPerLJE

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