Freilerner Solidargemeinschaft

Freilerner Solidargemeinschaft

Gegründet wurde die Freilerner Solidargemeinschaft von jungen Menschen und Eltern. Die Eltern wollten für ihre Kinder ein selbstbestimmtes Lernen ohne Schule ermöglichen. Die gleiche Auffassung hatten die jungen Menschen.

Der Verein tritt für Kinder und Jugendliche ein, dass sie das Recht haben sollten, auf freie Bildung ohne Schulzwang. Es geht darum, diesen jungen Menschen den sinnvollsten und optimalsten Bildungsweg zu vermitteln ihren Interessen und Talenten entsprechend.

Die Freilerner Solidargemeinschaft arbeitet mit den Betroffenen an kreativen Möglichkeiten, wie gemeinschaftliche Bildung alternativ zur Schule umgesetzt werden kann.

Freilerner Solidargemeinschaft

 

Für die Zukunft ist es darüber hinaus erforderlich, gemeinsam mit den Betroffenen an kreativen Möglichkeiten zu arbeiten wie gemeinschaftliche Bildung auch noch in anderer Weise als durch den Besuch einer Schule umgesetzt werden kann, um damit auf diese Weise blühende Bildungslandschaften wachsen zu lassen.

Selbstbestimmtes Lernen ist in Deutschland eigentlich nicht erlaubt, weil es eine Schulpflicht gibt. Und dies versuchen die Behörden durchzusetzen und es kann eine zwangsweise Zuführung zur Schule durch die Polizei durchgeführt werden. Sollte dies keinen Erfolg bringen, können Sozialstunden, Bußgelder, Jungendarrest oder sogar eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erfolgen. Sollten die Eltern sich gegen die Schulpflicht weigern, können auch die Eltern zu Bußgeldern bis hin zu Zwangshaft verpflichtet werden. Im Extremfall kann es sogar zum Entzug des Sorgerechts kommen.

Die Freilerner Sozialgemeinschaft e.V. bietet Workshops zum Thema selbst bestimmter Bildungsweg junger Menschen sowie die praktische Vorbereitung auf Behördengespräche in Form von Rollenspielen zweimal jährlich an. Geplant sind zu dem Tagesworkshops, die zwei Themen aufgreifen werden.

Der Verein unterstützt zu dem junge Menschen und Familien, die in der Auseinandersetzung mit deutschen Behörden und Gerichten bereits stehen, weil sie für eine selbst bestimmte und selbst organisierte Bildung einstehen und sich gegen die bestehende Schulpflicht aussprechen.

Es kann auch ein Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt werden. Dies wird im Einzelfall geprüft. Diese Unterstützung erfolgt gegebenenfalls nur bei Anwalts- und Gutachterkosten. Bußgelder werden nicht übernommen.

Nachstehend der Link zur Freilerner Solidargemeinschaft e.V.

https://www.freilerner-solidargemeinschaft.de/

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